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Immobilienbewertung Wolff

Honorar

 

Was kostet ein Gutachten?

 

Bis zum Inkrafttreten der neuen HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) am 18. August 2009 wurden die Honorare für privat beauftragte Gutachten in § 34 HOAI geregelt. In der Neufassung der HOAI ist diese Regelung entfallen, d.h. das Honorar kann frei vereinbart werden.

 

Die Honorarrichtlinie des BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter und qualifizierter Sachverständiger e.V.) vom Dezember 2010 stellt eine unverbindliche Empfehlung dar und wird von uns als Grundlage zur Berechnung des Honorars angesetzt.

Das Grundhonorar richtet sich nach dem ermittelten Grundstückswert. Hinzu kommen ggfs. Zuschläge für besondere Leistungen (z.B. mehrere Qualitätsstichtage, Rechte am Grundstück, Beschaffung von Unterlagen) und erschwerte Bedingungen sowie Auslagenersatz (z.B. amtliche Gebühren, Fahrtkosten).

 

Das Honorar liegt i.d.R. je nach Höhe des Wertes und des Aufwandes bei ca. 2 – 4 Promille (‰) des ermittelten Verkehrswertes.

 

Es können in Einzelfällen auch Pauschalhonorare für die Erstellung von Gutachten vereinbart werden.