Der Wert einer Immobilie gemäß § 194 BauGB (Baugesetzbuch) ist wie folgt definiert: "Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre." |
Verkehrswert |
Der Verkehrswert gem. § 194 BauGB wird mit Hilfe der nachfolgend aufgeführten Verfahren der Wertermittlungsverordnung (WertV) ermittelt
· Sachwertverfahren · Ertragswertverfahren · Vergleichswertverfahren · Liquidationswertverfahren
Hierbei werden je nach Objekt/ Immobilienart und Qualität der verfügbaren Daten ein oder mehrere Verfahren angewandt, um aus den Ergebnissen den Verkehrswert zum Wertermittlungsstichtag ableiten zu können. Die Verfahren sind nach der Art des Gegenstandes der Wertermittlung, unter Berücksichtigung der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten und der sonstigen Umstände des Einzelfalls zu wählen. |
Verfahren |
Leistungen |
unabhängig - kompetent - plausibel |
Immobilienbewertung Wolff |
Der Bewertungsanlass ebenso wie die zu bewertende Immobilie ist ausschlaggebend dafür, welche Verfahren zur Bewertung herangezogen werden und welcher Leistungsumfang beauftragt wird: · Verkehrswert-Gutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke · Verkehrswert-Gutachten für Rechte und Belastungen (Nießbrauch, Wohnrecht...) · Gutachten-Analyse · Plausibilitätsprüfung von Gutachten Dritter · Analyse der Ertragssituation · Konzeptstudien und Erarbeitung von Nutzungsalternativen · Beratung
Im persönlichen Gespräch wird geklärt, welche Leistung angemessen und erforderlich ist. |